
Klinische und Gesundheitspsychologin
Informationen zur Beantragung des Kostenzuschusses
Damit Sie einen Kostenzuschuss zur klinisch-psychologischen Behandlung beantragen können, muss als Voraussetzung eine psychische Erkrankung oder Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegen. Psychische Befindungsstörungen sind beispielsweise Depressionen oder Ängste, die begleitend zu körperlichen Erkrankungen auftreten können. Ein Informationsschreiben des Berufsverbandes BÖP mit mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.boep.or.at/download/65f1f8363c15c847dc000027/Wege_zum_Kostenzuschuss-1.pdf
Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung sollten Sie eine ärztliche Untersuchung gemacht haben. Sie benötigen eine ärztliche Bestätigung, dass diese Untersuchung durchgeführt wurde. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin, ein Psychiater oder eine Psychiaterin sowie auch ein Facharzt oder eine Fachärztin kann diese Bestätigung für die Krankenversicherung ausstellen. Das Formular für die ärztliche Bestätigung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.boep.or.at/download/65cca4223c15c86f58000053/__rztliche_Best__tigung.pdf
Die Höhe des Kostenanteils, den Sie rückerstattet bekommen, ist je nach Sozialversicherung unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Sozialversicherung.
Mit der ärztlichen Bestätigung sind maximal 10 Behandlungseinheiten möglich. Sie können bei weiterem Behandlungsbedarf einen Antrag auf Verlängerung ab der 11. Einheit bei Ihrer Sozialversicherung unter folgendem Link stellen:
Für Online-Behandlung gibt es derzeit noch keine konkrete gesetzliche Regelung.